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Abteilungsübergreifende Aufgaben
In Abteilung I werden abteilungsübergreifende Aufgaben geregelt. Dies geht über Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Haushalt, Controlling, Projektarbeit und Entwicklung sozialer Strukturen bis hin zu Sachbearbeitung in den Bereichen Bestattungskosten, Krankenhilfeabrechnungen, Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende und Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz.
Unterhaltsicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
Spezielle Hilfen für Haftopfer
Übernahme von Bestattungskosten
Grundsatzaufgaben
Abteilung II umfasst den Grundsatzbereich der Sozialhilfe. Neben den Grundsatzaufgaben, d.h. z.B. Gesetzesauslegungen vornehmen und Bearbeitungshinweise für die Sachbearbeitung vorgeben, gehört auch die Beratungs- und Informationsstelle sowie der Mobile Beratungsdienst in diesen Verantwortungsbereich. Ebenso werden die Aufarbeitung der Altakten aus Zeiten des BSHG, die Kostenerstattung, Widersprüche und Fortbildungen für die MitarbeiterInnen in Abteilung II bearbeitet.
Sozialhilfe- und Widerspruchsangelegenheiten
Der Mobile Beratungsservice
Hilfe außerhalb von Einrichtungen
Abteilung III umfasst die Sachbearbeitung außerhalb von Einrichtungen in den Bereichen Sozialhilfe, Grundsicherung und AsylbLG.
Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt
Ambulante Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen)
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hilfe innerhalb von Einrichtungen
Die Abteilung IV ist zuständig für den Bereich der Hilfen in Einrichtungen. Die Planung und der Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen, die Pflegestützpunkte und die Förderung der Kurz- und Tagespflege sind u.a. hier angesiedelt.
Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen
Pflegestützpunkte im Regionalverband Saarbrücken
Senioren- und Behindertenberatung
Abteilung V umfasst die Senioren- und Behindertenberatung für alle Städte und Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken, einschließlich der Städte Völklingen, Sulzbach, Püttlingen und Heusweiler. Die Senioren- und Behindertenberatung bietet eine kompetente und qualifizierte Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um die Sozialhilfe, die Altenhilfe und die Behindertenhilfe sowie weiteren sozialen Problemen an.
Senioren und Behindertenberatung
Seit dem 01. Januar 2009 befindet sich die Senioren- und Behindertenberatung des Regionalverbandes Saarbrücken in der Stengelstraße 12 in Saarbrücken.
Das Sekretariat der Senioren- und Behindertenberatung ist unter der Telefonnummer 0681-506 5034 vormittags von Mo Fr 8:30 12:00 Uhr erreichbar.
Wohngeldbehörde und Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Die Abteilung VI umfasst sowohl die Wohngeldbehörde als auch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Regionalverbandes Saarbrücken.
Wohngeldbehörde für den gesamten Regionalverband Saarbrücken im Sozialen Dienstleistungszentrum am Schloss
Die Wohngeldbehörde im Sozialen Dienstleistungszentrum am Schloss ist für die Bearbeitung des Wohngeldes im gesamten Regionalverband Saarbrücken zuständig. Eine Entgegennahme der Anträge sowie die Beratung und qualifizierte Aufarbeitung der Wohngeldanträge kann direkt in der Beratungs- und Informationsstelle vorgenommen werden.
Wohngeldbehörde
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Bei der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Regionalverbandes finden Bürger mit Überschuldungsproblematik Hilfe.
Schuldner- und Insolvenzberatung
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