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Impfberatung und aktives Impfangebot in allen Weiterführenden Allgemeinbildenden Schulen |
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Im Rahmen jeder jugendärztlichen Untersuchung wird um die Vorlage des Impfbuches gebeten und die Eltern bzw. SchülerInnen hinsichtlich empfohlener Impfungen beraten.
Die Impfempfehlungen des Gesundheitsamtes richten sich nach den im Saarland öffentlich empfohlenen Impfungen. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin (STIKO).
Die Durchimpfungsraten für einzelne Jahrgänge werden anonymisiert statistisch erfasst, ausgewertet und in den Gesundheitsberichten veröffentlicht.
Die Schutzimpfungen sind primär Kassenleistungen und werden von den niedergelassenen ÄrztInnen durchgeführt. Im Vorschulalter ist, wie die Ergebnisse aus Einschulungsuntersuchungen zeigen, die Inanspruchnahme der Schutzimpfungen beim Kinderarzt/Kinderärztin bzw. Hausarzt/Hausärztin gut. Die Durchimpfungsrate älterer Schulkinder ist, wie Stichprobenuntersuchungen in den 4. und 8. Klassen zeigen, lückenhaft.
Aus diesem Grund werden die Eltern aller 6.Klässler in einem Elternbrief schriftlich über die aktuell empfohlenen Impfungen informiert und gebeten, ggfs. den Impfschutz des Kindes beim Kinderarzt/Kinderärztin bzw. Hausarzt/Hausärztin überprüfen und vervollständigen zu lassen.
In den 7. und 8. Klassen der allgemeinbildenden Schulen und in allen Klassenstufen der Schulen für Behinderte macht das Gesundheitsamt ein aktives Impfangebot in der Schule.
Die Kinder werden gebeten, zum Impftermin das Impfbuch vorzulegen. Bei inkomplettem Impfschutz und schriftlichem Einverständnis mindestens eines Sorgeberechtigten kann das Kind in der Schule geimpft werden. (Angeboten werden Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln mit dem Kombinationsimpfstoff MMR, gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung entweder mit Einzelimpfstoff oder Kombinationsimpfstoffen und gegen Hepatitis B).
Wünschen die Eltern keine Impfung in der Schule, erhält der Schüler/die Schülerin ein Informationsschreiben mit den persönlichen Impfempfehlungen und der Bitte, den Impfschutz ggfs. beim Hausarzt/Hausärztin bzw. Kinderarzt/Kinderärztin komplettieren zu lassen.
Die Impfstoffkosten für die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung werden vom saarländischen Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales übernommen. Die Teilnahme an diesen Impfungen in der Schule ist kostenlos.
Die Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und gegen Hepatitis B werden von den Krankenkassen gezahlt. Daher ist bei Teilnahme an diesen Impfungen die Angabe der Krankenkasse notwendig. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Kostenverrechnung direkt mit der Kasse. Privatversicherten wird die Impfung in Rechnung gestellt. Sie müssen selbst die Rückerstattung bei ihrer Kasse veranlassen.
Die Einverständniserklärungen mit Angaben zu Impfstoff, Erkrankung, gegen die geimpft werden soll, Schutzwirkung und Nebenwirkung der Impfung werden den Kindern rechtzeitig vor dem Impftermin ausgehändigt und sind hier als Down load zur Verfügung gestellt. |
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Informations- und Medienzentrum |
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Weiterbildung |
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