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Im Rahmen des Infektionsschutzes berät das Gesundheitsamt alle Interessierten über Infektionskrankheiten beim Menschen und stellt entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.

Darüber hinaus sind zuverlässige Kenntnisse über das Vorkommen übertragbarer Krankheiten unabdingbare Voraussetzungen für ihre Verhütung und Bekämpfung. Deshalb unterliegt das Auftreten bestimmter Infektionskrankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)einer Meldepflicht. So melden die im IfSG genannten Personen mittels Meldeformularen Erkrankungen und / oder Krankheitserreger an das Gesundheitsamt.

Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ermitteln anhand dieser Meldungen Art, Umfang, Infektionsquelle und Ausbreitung der Erkrankungen, und melden diese an die oberste Landesgesundheitsbehörde, das Ministerium für Frauen-, Arbeits- und Gesundheitsschutz (MIFAGS). Hier werden die gemeldeten Erkrankungen zusammengefasst und an das
Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin weiter geleitet.

Mit den übermittelten Daten erforscht das RKI etwaige Zusammenhänge und gibt basierend darauf Empfehlungen zur Erkennung, Identifizierung von Krankheiten und Krankheitserregern an die einzelnen Gesundheitsämter zurück.


Haben Sie weitergehende Fragen, stehen wir Ihnen gern Rede und Antwort.
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